Dienstleistungen
Wir unterstützen Sie
Nah am Kunden
Mitten unter vielen ihrer Mitgliedsunternehmen, nämlich im Herzen des Industrieparks Höchst in Frankfurt am Main, hat die Höchster Pensionskasse VVaG ihren Sitz. Das ist nicht nur ein Bestandteil ihrer Tradition, sondern auch Ausdruck ihres Selbstverständnisses: Sie sucht stets den engen Austausch mit den Unternehmen und versteht sich als deren Partner. Sie bietet umfassenden Service für alle Mitgliedsunternehmen, egal ob großer Konzern oder kleiner Mittelständler. Auf Wunsch unterstützen die Experten der Pensionskasse die Mitgliedsunternehmen auch vor Ort. Ebenso funktioniert der telefonische Service schnell und direkt: Bei der Höchster Pensionskasse VVaG gibt es kein Callcenter, sondern immer einen konkreten und kompetenten Ansprechpartner.
Zudem fördert die Pensionskasse den Austausch unter ihren Mitgliedsunternehmen. Jedes Jahr lädt sie zum »bAV Tag der Höchster Vorsorge« in den Industriepark Höchst ein. Hier tauschen sich die Unternehmens- und Belegschaftsvertreter aus, informieren sich, bilden sich weiter und profitieren von Best-Practice-Beispielen anderer Mitgliedsunternehmen sowie von dem Fachwissen und dem Erfahrungsschatz ausgewiesener Experten.
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Wir richten für Sie ESS Portale für die Optimierung der Prozesse z.B. der Administration der Entgeltumwandlung ein.
Ganz im Dienst der Mitglieder
Die Höchster Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). Die Pensionskasse wird von ihren Mitgliedsunternehmen mit der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung betraut. Mit der Anmeldung zur Pensionskassenversicherung und der Entrichtung von Beiträgen erwirbt der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung gegenüber der Pensionskasse.
Frei von Drittinteressen
Der ausschließliche Geschäftszweck der Höchster Pensionskasse VVaG ist die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung für die Mitgliedsunternehmen und deren Arbeitnehmer. Es gibt keine divergierenden Drittinteressen. Für die Unternehmen fallen keinerlei Vertragsabschlussgebühren an. Es werden keine Provisionen an Vertriebsmitarbeiter oder Versicherungsvertreter gezahlt, und es sind auch keine Aktionärsinteressen zu bedienen. Kurz gesagt: Alle verteilungsfreien Kapitalerträge kommen ausschließlich den versicherten Arbeitnehmern zugute. Das Ergebnis ist eine attraktive betriebliche Altersversorgung.
Mitbestimmung und soziale Einrichtung
Mitbestimmung und Kontrolle werden bei der Pensionskasse großgeschrieben. Der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung setzen sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern aus den Mitgliedsunternehmen zusammen.
Als soziale Einrichtung ist die Pensionskasse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) von der Körperschaftsteuer befreit.
Regulierte Pensionskasse
Die Höchster Pensionskasse VVaG ist auf ihren Antrag hin von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert worden. Hierdurch gelten für sie zusätzliche gesetzliche Qualitätsvorschriften. So muss die Mitbestimmung in den Vereinsorganen sichergestellt sein und es dürfen beispielsweise keine Provisionen oder ähnliches gewährt werden. Zudem hat sie der BaFin alle angedachten Änderungen der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorab zur Genehmigung vorzulegen. Für alle Kapitalanlagen der Höchster Pensionskasse VVaG sind die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Anlageverordnung (AnlV) zu beachten. Diese Rahmenbedingungen sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit für die Mitgliedsunternehmen sowie für die versicherten Arbeitnehmer.
Grundversicherung als Basisbaustein
Der Kompakttarif der Höchster Pensionskasse VVaG ist die ideale Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Er sorgt nicht nur für einen Beitrag zur Absicherung des Lebensstandards des Versicherten im Alter, sondern beinhaltet auch eine lebenslange Ehegatten- sowie Waisen- und Dienstunfähigkeitsrente.
Die Finanzierung und die Leistungen der Höchster Pensionskasse VVaG sind völlig unabhängig von den Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine vorgezogene Altersrente kann bereits ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Leistungen für Hinterbliebene betragen beispielsweise für den Ehegatten grundsätzlich 60 Prozent der Mitgliedsrente. Das Leistungsrecht der Höchster Pensionskasse VVaG folgt einem altersäquivalenten, monatsbezogenen Bausteinprinzip.
Bei der Grundversicherung der Höchster Pensionskasse VVaG verpflichtet sich der Arbeitgeber, alle Arbeitnehmer des Unternehmens zur Pensionskassenversicherung anzumelden. Die Pensionskasse sieht keine Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten für einen Leistungsbezug vor, ihr Angebot ist durch starke kollektive Elemente geprägt.
Das gilt auch für das Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag: Der Beitrag des Unternehmens muss mindestens genauso hoch sein wie der des Arbeitnehmers. Ein Beitrag aus der Entgeltumwandlung gilt aufgrund seiner arbeits- und steuerrechtlichen Einordnung als Arbeitgeberbeitrag, so dass auch reine Entgeltumwandlungsmodelle umgesetzt werden können.
Betriebliche Altersversorgung
Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
»Die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer erwarten von uns firmenbezogene Konzepte betrieblicher Altersversorgung. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir maßgeschneiderte Systeme anbieten und deren Einrichtung und Durchführung begleiten.«
Ralf Klein, Leiter Versorgungsmanagement
Wahlmöglichkeiten in der Höherversicherung
Über die Höherversicherung können Unternehmen für ihre Arbeitnehmer die Möglichkeit für den Aufbau von zusätzlichen Bausteinen auf Leistungen auf betriebliche Altersversorgung anbieten. Die Teilnahme an diesen Systemen beruht grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. So kann der Arbeitnehmer sich beispielsweise für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden, deren Höhe individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Zunehmend werden über die Höherversicherung auch sogenannte »Matching-Modelle« durchgeführt, bei denen der Arbeitgeber die Vorsorgebereitschaft und den finanziellen Aufwand der Arbeitnehmer durch einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag fördert.
In die Höherversicherung können laufende ebenso wie einmalige Beiträge eingezahlt werden. Insbesondere tarifliche Altersvorsorgemodelle lassen sich hervorragend über diesen Tarif, der auf Basis eines laufenden monatlichen Einmalprämienverfahrens kalkuliert ist, umsetzen. So können z. B. auch laufende Beiträge in Kombination mit Einmalzahlungen in unterschiedlicher Höhe über die Höherversicherung umgesetzt werden.
Die große Flexibilität bei der Dotierung der Höherversicherung ermöglicht es den Arbeitgebern ebenso wie den versicherten Arbeitnehmern, ihre individuellen Vorstellungen über einen angestrebten Versorgungsgrad über die Höchster Pensionskasse VVaG umzusetzen. Grund- und Höherversicherung der Höchster Pensionskasse VVaG bilden ein solides Fundament für eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung der Belegschaft eines Unternehmens.
Praxisbeispiel
Tarifliche Altersversorgung in der chemischen Industrie
Effizientes Vertragsmanagement und Digitalisierung
Verträge zur betrieblichen Altersversorgung müssen über lange Zeiträume effizient verwaltet werden. Die Höchster Pensionskasse VVaG investiert deshalb fortlaufend in modernste Technik zur Weiterentwicklung der Geschäftprozesse. Den steigenden Informationsanforderungen begegnet sie mit zeitgemäßen Mitteln. So verwaltet die Pensionskasse die Versicherungsunterlagen elektronisch.
Auch die Versicherten profitieren von den modernen Geschäftsprozessen. Über ein eigenes Online-Portal können sie ihre Vertragsunterlagen, wie z. B. die jährlichen Anwartschaftsmitteilungen abrufen. Die elektronische Akte ermöglicht jedem versicherten Arbeitnehmer und jedem Rentenbezieher den einfachen elektronischen Zugriff auf viele bei der Pensionskasse hinterlegte Dokumente. Die Funktionen des Online-Portals und weitere Features wie der Upload von Dokumenten können Sie auch auf Ihrem Smartphone oder Tablet mit unserer PenkaApp nutzen.
»Die Anwartschaften der Arbeitnehmer werden durch die Höchster Pensionskasse VVaG verwaltet. So bleibt der Verwaltungsaufwand in den Unternehmen minimal. Bei Fragen stehen wir den aktiven ebenso wie den ehemaligen Arbeitnehmern jederzeit zur Verfügung.«
Christian Röhle, Leiter Pensionskassenmanagement & Recht
Wir unterstützen Sie
Die Konzipierung einer betrieblichen Altersversorgung will gut überlegt sein. Oft entscheiden Details darüber, wie die spätere Versorgung einmal tatsächlich aussehen wird. Die Höchster Pensionskasse VVaG ist in diesem Prozess ein starker Partner. Unsere BAV-Spezialisten stehen den Personalabteilungen ebenso wie den Belegschaftsvertretungen unserer Mitgliedsunternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten ihnen einen umfassenden Service und beantworten Fragen schnell und kompetent. Wir begleiten Informationsveranstaltungen im Industriepark Höchst, aber auch bei unseren Mitgliedsunternehmen vor Ort. Wir unterstützen bei der Einrichtung von Online-Portalen ebenso wie bei der Erstellung von Unterlagen zur Pensionsversicherung.
BAV-Service Betreuung Mitgliedsunternehmen
Herr Klein
Telefon: +49 69 305 81 191
Herr Joachims
Telefon: +49 69 305 22 743
Frau Kleebach
Telefon: +49 69 305 13 100
Frau Nieder
Telefon: +49 69 305 18 189
Frau Schuhmacher
Telefon: +49 69 305 14 915