- Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Modellrechnung, für die pauschale Annahmen getroffen wurden.
- Verteilungsfreie Überschüsse können nicht garantiert werden. Sie hängen vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten ab. Die Überschussbeteiligungen können höher
aber auch niedriger ausfallen oder ganz entfallen. Ein verteilungsfreier Überschuss wird dem Schlussüberschussanteilfonds zur Verwendung zu Gunsten der ordentlichen und
außerordentlichen Mitglieder zugeordnet und/oder für die Erhöhung der erworbenen Anwartschaften und laufenden Renten verwendet. Die Schlussüberschussanteile werden
als Kapitalwert geführt, welcher bei Eintritt des Versicherungsfalles in eine wertgleiche Pensionskassenrente umgerechnet wird. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles
besteht kein Rechtsanspruch auf die den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern zugeordneten Kapitalwerte bzw. Schlussüberschussanteile.
- Maßgebend für die Versorgungsleistungen der Höchster Pensionskasse VVaG sind die für das jeweilige Versicherungsverhältnis anwendbaren Bestimmungen von Satzung
und AVB Abrechnungsverband Tarif PK Allgemein in ihren jeweils geltenden Fassungen.