Rechtsform der Kasse
Die Höchster Pensionskasse VVaG ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet die oberste Vertretung im VVaG. Aufgaben sind insbesondere Entscheidungen über Satzungsänderungen, die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Entsprechend der Satzung der Höchster Pensionskasse VVaG ist ein Aufsichtsrat zu bilden. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die Prüfung des Jahresabschlusses, die Bestimmung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung des Verantwortlichen Aktuars und des Treuhänders für das Sicherungsvermögen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel zweimal jährlich statt.
Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.
Vorstandsmitglieder der Höchster Pensionskasse VVaG sind
Jürgen Rings
Vorstandsvorsitzender
Risikomanagement und Versicherungsgeschäft
Andreas Hilka
Asset Management
Dr. Christoph Schulte
Versicherungs- und Informationstechnik