Die Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung und ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), welches den versicherten Personen einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Pensionskasse einräumt. Die Pensionskasse unterliegt als regulierte Pensionskasse i.S.v. § 233 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn. Die wesentlichen Ertragsquellen der Pensionskasse resultieren aus den Beitragseinnahmen und den Kapitalerträgen. Neben Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den jeweils geltenden Fassungen gelten insbesondere die Bestimmungen des VAG und des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Gemäß § 234i VAG hat die Pensionskasse eine Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abzugeben und diese öffentlich zugänglich zu machen.
Für die Pensionskasse gehört es zu den wichtigsten Unternehmenszielen, eine risikokontrollierte und verantwortungsbewusste Kapitalanlagepolitik zu betreiben. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), soweit hierdurch insbesondere ein Verlustrisiko für die Vermögensanlagen vermieden werden kann.
Die Pensionskasse erbringt in den Abrechnungsverbänden Tarif PK Allgemein und Tarif HZV kapitalgedeckte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als (vorgezogene) Alters-, Hinterbliebenen- oder Dienstunfähigkeitsrenten. Kassenleistungen sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen außerdem Deckungskapitalerstattungen, Abfindungen sowie Übertragungen.
Die Kapitalanlagepolitik unterliegt den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen, so insbesondere den qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens nach der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen sowie den gesetzlichen Vorschriften zur jederzeitigen Bedeckung der Versorgungsansprüche und der Eigenkapitalvorgaben. Außerdem sind aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zur Risikotragfähigkeit (z.B. BaFin-Stresstest) zu beachten. Nach den Vorgaben des VAG sind die Vermögensanlagen der Pensionskasse nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter anderem so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes als Ganzes sichergestellt werden und die Vermögenswerte dem größtmöglichen langfristigen Nutzen der Mitglieder und Leistungsempfänger dienen. Interne Vorgaben und Limite sind insbesondere in einer Kapitalanlagerichtlinie festgehalten.
Ziel der Vermögensanlagetätigkeit ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Vermögensanlagen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen durch die Erwirtschaftung der erforderlichen Kapitalerträge sicherzustellen. Vorrangig ist dabei der satzungsgemäße Zweck der Gewährleistung der von den Unternehmen zugesagten Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer sowie deren Hinterbliebene. Das jährliche Renditeziel beinhaltet die Erwirtschaftung eines Finanzergebnisses in Höhe des durchschnittlichen Rechnungszinses inklusive einer ausreichenden Sicherheitsmarge.
Die Anlagestrategie ist langfristig auf die Finanzierung der Versorgungsansprüche ausgerichtet und wird jährlich unter Berücksichtigung der auf der Aktiv- und Passivseite bestehenden Risiken sowie der Risikotragfähigkeit überprüft. Hierbei werden u.a. die Ergebnisse der Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management - ALM) berücksichtigt, welche auf ALM-Studien, Prognosedaten von Beratern, Investmenthäusern und Banken sowie auch internen Analysen beruhen. Für die Asset Allokation wird ein Jahres-Zielportfolio mit Sollrenditen für die einzelnen Asset-Klassen festgelegt. Die Einhaltung der Zielvorgaben wird kontinuierlich verfolgt, überwacht und fortgeschrieben. Zudem erfolgt darauf aufbauend eine Fortschreibung der Asset Allokation über einen längerfristigen Zeitraum inkl. der Analyse von verschiedenen Szenarien.
Auf Basis der verabschiedeten Asset Allokation werden Investitionsplanungen bezogen auf die einzelnen Asset-Klassen für die Neu- und Wiederanlage erstellt und laufend aktualisiert. Diese haben der Risikotragfähigkeit, der Portfoliostruktur sowie der Liquiditätsplanung Rechnung zu tragen. In enger Abstimmung zwischen den am Anlageprozess beteiligten Fachbereichen und wechselweiser Überprüfung wird dafür Sorge getragen, dass die Einhaltung der internen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sichergestellt ist.
Der Neuanlagezins ist der maßgebliche Treiber für die künftige Entwicklung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen. Ein neuerliches Niedrigzinsumfeld hätte einen nachhaltigen Effekt auf die Höhe der erzielbaren Nettoverzinsung sowie die künftige Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätskapitalanforderung und der Verpflichtungen aus den Pensionskassenversicherungsverträgen. Die Pensionskasse begegnet dem Risiko mit der Diversifikation der Kapitalanlagestruktur unter Beachtung der Risikotragfähigkeit.
Sofern sich wesentliche Parameter verändern sollten, wird die Anlagepolitik anlassbezogen überprüft. Eine wesentliche Veränderung ist insbesondere anzunehmen bei sich wandelnden Kapitalmarktbedingungen, neuen regulatorischen Vorgaben oder wenn die Risikotragfähigkeit inklusive der definierten Limite und Schwellenwerte tangiert sein sollte.
Im Sinne einer umfassenden Risikoabwägung werden qualitative Aspekte, die ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Gesichtspunkte (ESG), aufgegriffen und im Anlageprozess mitberücksichtigt. Die Pensionskasse orientiert sich in diesem Zusammenhang an der von der UN lancierten Initiative zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlageentscheidungen, den „Principles for Responsible Investment (PRI)“ der UN (s. www.unpri.org). Da Anlagen in Unternehmensanleihen und Aktien im Wesentlichen indirekt über eigene Spezialfonds der Pensionskasse gehalten werden, unterliegen diese Investitionen der durch die externen Manager jeweils vorgenommenen Anwendung der UN PRI-Grundsätze im Rahmen des Investmentansatzes. Im Rahmen der Kapitalanlage erfolgt eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ausschließlich dahingehend, die (dauerhafte) Werthaltigkeit des Sicherungsvermögens zur Bedeckung der Versicherungsverpflichtungen zu gewährleisten. Es werden daher derzeit insbesondere keine nachhaltigkeitsbezogenen Ausschlusskriterien in der Kapitalanlage definiert, es sei denn, dass diese verbindlich völkerrechtlich und gesetzlich festgelegt sind.
Die Kapitalanlage erfolgt risikoadjustiert. Zusätzliche Risiken werden nur im Abgleich mit der Unternehmensplanung und dem vorhandenen Risikobudget sowie unter Beachtung der handels- und aufsichtsrechtlich vorgegebenen Bewertungsmethoden eingegangen.
Die Kapitalanlagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rentenpapieren im Direktbestand, Anteilen an Investmentvermögen verschiedener Anlageklassen sowie direkten und indirekten Immobilienanlagen.
Über bonitätsstarke Rentendirektanlagen in Form von Namenspapieren (Pfandbriefe und Namensschuldverschreibungen ohne Pfandrecht) und Schuldscheindarlehen von öffentlichen Gebietskörperschaften (insbesondere Staaten, Bundesländer), öffentlich-rechtlichen Banken, Privatbanken und Unternehmen, die grundsätzlich langfristig bis zur Fälligkeit gehalten werden, soll eine laufende Basisverzinsung erwirtschaftet werden. Seit dem Zinsanstieg 2022 können mit Neuanlagen im Bereich Namenspapiere / Schuldscheindarlehen mit sehr hoher Bonität auch ohne Kündigungsrechte / Strukturierungen wieder für die Pensionskasse auskömmliche Renditen erzielt werden. Daher stehen Neuinvestitionen in diese Anlageklasse im Fokus.
Anlagen in Investmentanteile dienen der chancenreicheren und diversifizierten Investition in globale Anleihen und Aktien über ein Dach-/Zielfonds-Konzept. Die Pensionskasse hält bei diesem Konzept Investmentanteile an einem Dachfonds, der seinerseits die Investmentanteile an den Zielfonds hält. Über eigens für die Pensionskasse aufgelegte Zielfonds („Spezialfonds“) erfolgen u.a. Investitionen in globale Staats- und Unternehmensanleihen, dänische Hypothekenpfandbriefe, US-Kommunalanleihen (Municipals), Schwellenländeranleihen, Wandelanleihen, Hochzinsanleihen (Global High Yield), globale Aktien und REITs. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die genannten Anlagearten spezialisiert, verfügen über einen fundierten Investmentprozess und können so eine sehr granulare Anlage auf Einzeltitelbasis umsetzen. Neuinvestitionen in Zielfonds stehen aktuell nicht im Fokus.
Zur mittel- und langfristigen Stabilisierung des Renditeniveaus ist die Kasse auch in alternative Anlagen investiert. Dabei sind direkt gehaltene Immobilien in Deutschland im Bereich großflächiger Lebensmitteleinzelhandel / Fachmärkte, Büroimmobilien sowie einzelne Baumärkte, Logistikobjekte und Sondernutzungen bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des Portfolios. Dazu kommt ein Spezialfonds mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilien in Deutschland. In 2021 wurde ein Portfolio aus Immobilienobjekten zur Realisierung außerordentlicher Erträge im Hinblick auf die Absenkung des Rechnungszinses von Alttarifen in zwei InvestmentKGen überführt. Ein weiterer Ausbau der Immobilienquote ist zurzeit nicht vorgesehen. Investitionen in internationale Immobilien, Infrastrukturbeteiligungen und Kreditfinanzierungen (Private Debt) als alternative Asset-Klassen werden über eine Investmentgesellschaft nach Luxemburger Recht (Höchster Vorsorge S.A.) durchgeführt.
Die mit der Geschäftstätigkeit der Pensionskasse verbundenen Risiken werden im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems fortlaufend überwacht, bewertet und gesteuert. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems erfolgt in enger Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, so insbesondere die geltenden Vorschriften des VAG sowie die korrespondierenden Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin. Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement voraussetzt. Das Risikomanagement ist aufgrund seiner Bedeutung integraler Bestandteil des unternehmensinternen Führungs- und Steuerungssystems. Die Grundsätze der Steuerung der Pensionskasse sind in einer Geschäfts- und Risikostrategie dokumentiert.
Die untersuchten Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet:
Die jeweiligen Risiken können sich z.B. als finanzielles Risiko oder Reputationsrisiko darstellen.
Die wichtigsten zu beachtenden Kapitalanlagerisiken sind das
Nachhaltigkeitsaspekte (ESG) werden in der Risikobewertung mitberücksichtigt.
Alle Risiken werden im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagementprozesses überprüft und bei Bedarf in der Bewertung bzw. hinsichtlich der Risikosteuerungsmaßnahmen angepasst. Über die Risikolage wird vierteljährlich ein Risikobericht erstellt.
Den Kapitalanlagerisiken wird durch eine risikoadäquate Kapitalanlagepolitik begegnet. Die Sicherheit der Vermögensanlagen wird kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagements überprüft. Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Pensionskasse sowie die Ermittlung und Steuerung der Risikodeckung und Risikotragfähigkeit und das daran ausgerichtete Limitsystem orientieren sich hauptsächlich an den für die Pensionskasse maßgeblichen Vorschriften des Aufsichtsrechts und der Rechnungslegung. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kapitalanlage und Versicherungstechnik sowie die Aktiv-Passiv-Steuerung (Asset-Liability-Management). Die Beurteilung und Steuerung der Risikotragfähigkeit wird u.a. auf Basis von speziellen Analysemethoden und Berechnungen (z.B. Sensitivitätsanalysen, Stresstests, Hochrechnungen, Überwachung der Kreditrisiken, Liquiditätsplanungen, versicherungstechnische Risikountersuchungen) vorgenommen. Für die wesentlichen Steuerungskennzahlen sind Limite definiert.
Im Rahmen des Asset-Liability-Managements wird regelmäßig anhand von Sensitivitätsanalysen, Stresstests und Hochrechnungen untersucht, ob auch bei einer anhaltenden Krisensituation an den Kapitalmärkten die Leistungsverpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen noch bedeckt sind und die in der Geschäfts- und Risikostrategie festgelegten Zielsetzungen und Limite erreicht bzw. eingehalten werden. Sollten festgelegte Zielsetzungen und Limite erreicht sein, werden notwendige Maßnahmen (z.B. Anpassung der Kapitalanlagestrategie) geprüft und bei Bedarf eingeleitet. Die strategische Ausrichtung in der Kapitalanlage und die Maßnahmen im Rahmen des Asset-Liability-Managements werden ständig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Dem Marktrisiko (Zins- und Kursrisiken) wird durch eine breite Mischung nach Anlagearten und eine dem versicherungstechnischen Geschäft folgende Streuung der Kapitalanlagen Rechnung getragen. Bei der Auswahl der Asset-Klassen wird darauf geachtet, mögliche negative bilanzielle Auswirkungen gering zu halten. So besteht das Rentendirektanlagenportfolio ausschließlich aus Namensschuldverschreibungen oder Schuldscheindarlehen, die zum Nennwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Im Immobilienbereich wird durch die Fokussierung auf Spitzenobjekte und nachhaltige Nutzungskonzepte (insbesondere Lebensmitteleinzelhandel / Fachmärkte) sowie eine jährliche Überprüfung der Verkehrswerte dem Werthaltigkeitsrisiko aktiv begegnet. Bei den direkten Immobilienanlagen wird im Rahmen des Ankaufsprozesses für jede Investition einzeln die Werthaltigkeit des Produktes, Nutzungskonzeptes bzw. Objektes beurteilt. Die Anlagen in Wertpapier-Investmentfonds werden grundsätzlich über ein Dach-/Zielfondskonzept umgesetzt. Dadurch saldieren sich Wertschwankungen über die verschiedenen Zielfonds auf der Ebene des Dachfonds, welcher zudem gemäß § 341b Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für Anlagevermögen bilanziert wird. Investitionen in alternative Anlagen wie Infrastrukturbeteiligungen, Unternehmensfinanzierungen (Private Debt) und internationale Immobilien werden diversifiziert über das kasseneigene Luxemburger Investmentvehikel Höchster Vorsorge S.A. vorgenommen. Für schwankungsintensive Asset-Klassen existieren zudem an die Risikotragfähigkeit angelehnte Risikobudgets.
Dem Kreditrisiko wird durch Anlagerichtlinien und Bonitätsanforderungen sowie eine laufende Beobachtung der Anlagen Rechnung getragen. So sind die Anlagen in „Sonstige Ausleihungen“ häufig durch die einschlägigen Sicherungssysteme abgedeckt, als Pfandbrief ausgestaltet oder durch die öffentliche Hand abgesichert. Bei Erwerb von Rentenanlagen müssen bestimmte Mindestratings je nach Art der Anlage eingehalten sein und es wird eine ökonomische und rechtliche Analyse im Vorfeld durchgeführt. Bonitätskennzahlen der Emittenten, der übergeordneten Konzerne und der Besicherungsart des jeweiligen Investments werden laufend überwacht. Die Anlagen in Wertpapierfonds sind auf Einzeltitelebene breit gestreut. Die mandatierten Fondsmanager sind auf die jeweiligen Anlageklassen spezialisiert und verfügen über einen fundierten Anlage- und Analyseprozess. Die Mieter der Immobilienobjekte werden hinsichtlich ihrer Bonität detailliert beurteilt. Für erwartete Ausfälle werden ausreichende Wertberichtigungen gebildet. Das Systemrisiko, also das Risiko, dass es ausgehend von einzelnen Kreditrisiken zu einer Kettenreaktion kommen kann, ist ein Restrisiko, das zwar durch Mischung und Streuung reduziert, aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Liquiditätsrisiken wird insbesondere durch eine mehrstufige Liquiditätsplanung (kurz- bis langfristig) über alle Anlageklassen und auch unter Berücksichtigung sämtlicher Liquiditätsströme in der Pensionskasse vorgebeugt.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird durch die Auswahl geeigneter Investmentstile sowie die Vorgabe entsprechender Anlagerichtlinien realisiert, soweit externe Finanzdienstleister mit dem Management von Anteilen an Investmentvermögen (Wertpapieranlagen) von der Pensionskasse betraut werden. Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden hierbei Ereignisse oder Bedingungen im Bereich ESG - klimabezogene Faktoren eingeschlossen - verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pensionskasse haben könnten. Häufig treten diese Risiken in Form von physischen oder transitorischen Risiken auf. Nachhaltigkeitsrisiken sind grundsätzlich jeder Kapitalanlage inhärent und können im Falle eines Eintritts negative Auswirkungen auf die Rendite haben. Durch die Umsetzung einer verantwortungsbewussten Kapitalanlagepolitik sowie der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikoidentifikations-, steuerungs- und -controllingprozesse werden Nachhaltigkeitsrisiken gesteuert und/oder begrenzt. Zur Umsetzung und Qualitätssicherung verantwortlichen Handelns im Sinne von Nachhaltigkeitsrisiken dienen vor allem die interne „Leitlinie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage“ (ESG-Leitlinie) sowie der implementierte Neue-Produkte-Prozess und die Vorgaben des Risikomanagements. Im Falle der Auswahl neu zu mandatierender Finanzdienstleister stellt aus Risikominimierungsgesichtspunkten die Einbeziehung von ESG-Risiken im Unternehmen bzw. im jeweiligen Anlageprozess ein entscheidendes Kriterium im Auswahlprozess dar. Im Rahmen der fondsbasierten Wertpapieranlage erfolgt die Mandatierung grundsätzlich nur von solchen externen Dienstleistern, die Unterzeichner der UN PRI sind oder deren Inhalte anwenden und willens sowie in der Lage sind, unsere Vorgaben hinsichtlich der Berücksichtigung von ESG-Risiken im jeweiligen Mandat umzusetzen. Diese Faktoren werden durch die Manager für die Wertpapier-Fondsmandate in den Anlageausschusssitzungen regelmäßig erläutert und berichtet. Die Pensionskasse bezieht zudem quartalsweise ein aggregiertes ESG-Reporting über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).
Die Pensionskasse führt in dem Abrechnungsverband RBZ Chemie reine Beitragszusagen (ZielrenteCHEMIE) auf der Grundlage von Tarifverträgen nach dem Sozialpartnermodell für die chemische und pharmazeutische Industrie. Die Pensionskasse erbringt Leitungen als (vorgezogene) Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Kassenleistungen sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen außerdem Abfindungen und Übertragungen.
Für die reine Beitragszusage / ZielrenteCHEMIE ist ein separierter Anlagestock innerhalb der Pensionskasse eingerichtet.
In der Pensionskasse ist ein Steuerungsausschuss eingerichtet, dessen Aufgabe die Beteiligung der Tarifvertragsparteien gemäß § 21 Abs. 1 BetrAVG an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage über die Pensionskasse ist („Steuerungsausschuss RBZ Chemie“). Der Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC), die Gewerkschaft IGBCE und die Pensionskasse haben jeweils zwei Vertreter in den Steuerungsausschuss RBZ Chemie entsendet.
FIL Investment Services GmbH (Fidelity) ist Asset Manager der Kapitalanlagen der ZielrenteCHEMIE.
Die Kapitalanlagepolitik für die reine Beitragszusage / ZielrenteCHEMIE unterliegt den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, so insbesondere den einschlägigen qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens nach der Pensionsfondsaufsichtsverordnung (PFAV), Kapitel C des BaFin-Rundschreibens 11/2017 sowie den mit den Tarifvertragsparteien der chemischen und pharmazeutischen Industrie, BAVC und IGBCE, festgelegten Rahmenbedingungen. Nach den Vorgaben des VAG sind die Vermögensanlagen der Pensionskasse nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter anderem so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Kapitalanlagebestandes als Ganzes sichergestellt werden und die Vermögenswerte dem größtmöglichen langfristigen Nutzen der Mitglieder und Leistungsempfänger dienen. Die mit BAVC und IGBCE festgelegten Rahmenbedingungen sind in einem Durchführungsvertrag sowie darauf aufbauenden Dokumenten festgelegt.
Ziel der Vermögensanlagetätigkeit ist es, die Vermögensanlagen in einer der Art und Dauer der zu erbringenden Altersversorgung entsprechenden Weise anzulegen. Die Kapitalanlagestrategie ist langfristig ausgerichtet und wird einheitlich auf die Anwartschafts- und die Rentenphase sowie die Sicherungsbeiträge angewandt. Für die Asset Allokation wird ein Zielportfolio mit Erwartungsrenditen für die einzelnen Asset-Klassen auf Basis ökonomischer und mathematischer Verfahren ermittelt. Die Erwartungswerte werden regelmäßig auf Basis der sich ändernden Kapitalmarktgegebenheiten aktualisiert.
Im Sinne einer umfassenden Risikoabwägung werden qualitative Aspekte, die ökologische, soziale und die gute Unternehmensführung betreffende Gesichtspunkte (ESG), aufgegriffen und im Anlageprozess mitberücksichtigt. Die Pensionskasse orientiert sich in diesem Zusammenhang an der von der UN lancierten Initiative zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlageentscheidungen, den „Principles for Responsible Investment (PRI)“ der UN (s. www.unpri.org). Die ausgewählten Fondsanlagen sind in den expliziten Nachhaltigkeitsprozess von Fidelity integriert.
Der mehrmals jährlich tagende Steuerungsausschuss berät, empfiehlt und überwacht die Kapitalanlagestrategie und die Modell-Parameter der gewählten Kapitalanlagestrategie sowie den Anlageerfolg.
Die strategische Asset Allokation umfasst die Anlage in verschiedene Anlageklassen, die abhängig vom Kapitalmarkt unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen an Mischung und Streuung unterschiedlich gewichtet werden können.
Die Kapitalanlage erfolgt grundsätzlich durch Investition in liquide, börsennotierte Anlagegüter. Das Anlageuniversum besteht aus Aktien und Renten, um einerseits Wertsteigerungspotentiale und andererseits ordentliche laufende Erträge ausgewogen in der Kapitalanlage berücksichtigen zu können.
Der für die ZielrenteCHEMIE eingerichtete Spezialfonds investiert in Aktien-/Renten-ETF des Asset-Managers Fidelity. Der strategische Aktienanteil beträgt durchgehend grundsätzlich 45%, wovon 38%-Punkte in globale Aktien und 7%-Punkte in Aktien aus Schwellenländern investiert werden. Die anderen 55% werden weltweit in börsennotierte Rentenpapiere angelegt. Das weltweite Rentenportfolio besteht im Wesentlichen aus Staats- und Unternehmensanleihen mit einer Beimischung von Hochzins- und Schwellenländeranleihen.
Durch ein dynamisches Management des Portfolios sollen sich bietende Chancen in einzelnen Anlageklassen genutzt und Risiken in anderen begrenzt werden. Für die einzelnen Anlageklassen sind taktische Bandbreiten von +/-10 %-Punkte eingerichtet. Die ausgewählten ETF selbst beinhalten auch eine aktive Managementkomponente. Innerhalb der ETF steht vorwiegend eine aktive Bottom-Up-Titelauswahl auf Basis des Fidelity-eigenen Fundamental- und Nachhaltigkeitsresearchs im Fokus.
Alle mit der Geschäftstätigkeit der Pensionskasse verbundenen Risiken werden im Rahmen eines umfassenden Risikomanagementsystems fortlaufend überwacht, bewertet und gesteuert. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems der Pensionskasse erfolgt in enger Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, so insbesondere die geltenden Vorschriften des VAG sowie die korrespondierenden Rundschreiben und Verlautbarungen der BaFin. Aufgrund dieser Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement voraussetzt. Das Risikomanagement ist aufgrund seiner Bedeutung integraler Bestandteil des unternehmensinternen Führungs- und Steuerungssystems.
Bei der reinen Beitragszusage sind insbesondere die operativen Risiken sowie die langfristig orientierte Risikobewertung in Bezug auf die künftig zu erwartenden Renten von Bedeutung.
Die operativen Risiken umfassen die Risiken des laufenden Geschäftsbetriebes, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflüsse und Katastrophen entstehen. Hierzu zählen auch Rechtsrisiken in Bezug auf bestehende rechtliche Bestimmungen. Die operativen Risiken werden im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagementprozesses überprüft und bei Bedarf in der Bewertung bzw. hinsichtlich der Risikosteuerungsmaßnahmen angepasst. Über die Risikolage wird vierteljährlich ein Risikobericht erstellt.
Bei der langfristig orientierten Risikobewertung in Bezug auf die künftig zu erwartenden Rentenleistungen spielt die Kapitalanlagestrategie eine wesentliche Rolle. Die Kapitalanlage erfolgt bei der reinen Beitragszusage auf Rechnung und Risiko der Versicherten. In Bezug auf die zu erwartenden Rentenleistungen werden regelmäßig Projektionen auf Basis der künftig zu erwartenden Erträge aus den Kapitalanlagen durchgeführt. Die zu erwartenden und die tatsächlichen Rentenleistungen können schwanken. Zur Risikotoleranz sind explizite und implizite Rahmenbedingungen mit den Tarifvertragsparteien, BAVC und IGBCE, festgelegt. Diese kommen in der gewählten Kapitalanlagestrategie zum Ausdruck. Daneben haben die Tarifvertragsparteien einen Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers zum Aufbau eines Sicherungsbeitragspuffers vereinbart und Parameter für die Anpassung von Rentenleistungen sowie Rahmenbedingungen für den Einsatz des Sicherungsbeitragspuffers festgelegt. Der Steuerungsausschuss entscheidet über die Anpassung von Rentenleistungen und die Verwendung des Sicherungsbeitragspuffers.
In Bezug auf die eingesetzten Kapitalanlagen erfolgt ein strukturiertes, multidimensionales Risikomanagement durch Fidelity in Bezug auf das Gesamtportfolio, die einzelnen ETF sowie die darin befindlichen Einzelpositionen.
Der Vorstand der Pensionskasse hat die vorstehende Erklärung am 20.02.2025 genehmigt.
Stand: 20.02.2025